Arbeits-, Dienst- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfallversicherungsträger versichert.
Die Behandlung in diesen Fällen ist speziell qualifizierten Ärzten ( in der Regel sog. D- bzw. H-Ärzte), die von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigt wurden, vorbehalten.
Herr Dr. Martin Tschuck ist als H-Arzt zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassen.